Kauf- und Werkverträge

Haben Sie Ihr Auto unter Gewährleistungsausschluss verkauft und macht der Erwerber nach Übergabe des Fahrzeuges doch Ansprüche wegen vermeintlicher Mängel gegen Sie geltend ?  Hat der von Ihnen beauftragte Handwerker nicht fachgerecht gearbeitet ? 

Gerne berate und vertrete ich Sie bei:

  • Vertragsschluss
  • Nacherfüllung
  • Selbstvornahme und Ersatz notwendiger Aufwendungen (im Werkvertrag)
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Minderung des Kaufpreises bzw. der Werkvergütung
  • Schadensersatz
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  • Beweissicherung durch (gerichtliches) selbständiges Beweisverfahren

Im Vertragsrecht unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche - und ebenso bei der Abwehr unberechtigt gegen Sie geltend gemachter Ansprüche.

Rechtsanwalt

Andreas Kurkowski

Aachener Straße 64
52146 Würselen
Telefon: 02405 42 66 60
Telefax: 02405 42 11 99

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